vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2006, 154)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 154 Heft 6 v. 1.6.2006

Art 1 Haager Minderjährigenschutzabk

Art 4 Haager Minderjährigenschutzabk

Für Maßnahmen nach dem Haager Minderjährigenschutzabk (MSA) sind primär die Behörden (Gerichte) des Aufenthaltsstaates des Minderjährigen zuständig. Die Heimatbehörde hat sorgfältig abzuwägen, ob das Wohl des Kindes ihr Einschreiten erfordert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!