§ 25 KO
§ 46 Abs 1 Z 3 lit a KO
Aus einer nach Konkurseröffnung erfolgten einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses resultierende Beendigungsansprüche stellen Masseforderungen dar.
§ 25 KO
§ 46 Abs 1 Z 3 lit a KO
Aus einer nach Konkurseröffnung erfolgten einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses resultierende Beendigungsansprüche stellen Masseforderungen dar.