Nach Jahren des vergeblichen Andrängens der StaatsanwältInnen in der Dienstrechts- und der Verfassungsfrage scheint die Zeit reif, neue Begrifflichkeiten und Vorstellungen zu entwickeln.
Nach Jahren des vergeblichen Andrängens der StaatsanwältInnen in der Dienstrechts- und der Verfassungsfrage scheint die Zeit reif, neue Begrifflichkeiten und Vorstellungen zu entwickeln.