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Der OGH als oberste Instanz in Strafsachen

WissenschaftErnst Markel*)*)Dr. Ernst Markel, Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung der Richter und Vizepräsident des Österreichischen Juristentages; ehem. Senatspräsident des OGH. Die Fassung des (im Rahmen des 34. Ottensteiner Fortbildungsseminars aus Strafrecht und Kriminologie am 20.2.2006 gehaltenen) Vortrags wurde im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen beibehalten und durch Fußnoten ergänzt. Der Beitrag wird auch in der vom Neuen Wissenschaftlichen Verlag herausgegebenen Schriftenreihe des BMJ zum Ottensteiner Strafrechtsseminar veröffentlicht.RZ 2006, 110 Heft 5 v. 1.5.2006

I.

Die folgenden Überlegungen eines Praktikers der Rechtsanwendung enthalten keine dogmatische Darstellung des Nichtigkeitsverfahrens, sondern ausschließlich persönliche Gedanken, in die einiges an Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit für die Europäische und die Internationale Vereinigung der Richter eingeflossen ist. Der Ausdruck Richter wird als grammatikalisch genusneutrale Bezeichnung für Organe der rechtsprechenden Gewalt verwendet.

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