§ 159 StGB
§ 281 Abs 1 Z 8 StPO
Die Begehungsformen des Abs 5 sind innerhalb jedes Tatbestandes des § 159 StGB rechtlich gleichwertig.
§ 159 StGB
§ 281 Abs 1 Z 8 StPO
Die Begehungsformen des Abs 5 sind innerhalb jedes Tatbestandes des § 159 StGB rechtlich gleichwertig.