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Entscheidungen in Übersicht EÜ98 (RZ 2006, 99)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 99 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 1182 ABGB

§ 1215 ABGB

Auf welche Weise die Gesellschafter ihre Einlagen aufbrachten und refinanzierten, ist für deren Beteiligung am Hauptstamm nicht von Bedeutung. Es ist daher belanglos, ob die Einlagen etwa mit Hilfe von Erbteilen, Ersparnisssen, Geschenken, Darlehen oder Krediten finanziert wurden.

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