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Entscheidungen in Übersicht EÜ97 (RZ 2006, 99)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 99 Heft 4 v. 1.4.2006

Art 7 Abs 2 UN-Kaufrechtsübk

Das auch im UN-Kaufrechtsübereinkommen anerkannte Zug-um-Zug-Prinzip ermöglicht es dem Schuldner, die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrags zu erheben und seine Leistung so lange zurückzuhalten, bis der Vertragspartner zur (gleichzeitigen) Erbringung der Gegenleistung bereit ist.

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