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Entscheidungen in Übersicht EÜ91 (RZ 2006, 98)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 98 Heft 4 v. 1.4.2006

§ 49 AußStrG 2005

Der Rechtsmittelwerber hat die Zulässigkeit der Neuerungen zu behaupten und schlüssig darzulegen, dass es sich bei der Verspätung (Unterlassung) des Vorbringens um eine entschuldbare Fehlleistung handelt.

Beisatz: Hier: "Schlichtes Vergessen" und eine fehlende Anleitung durch das Erstgericht sind kein entschuldbaren Fehlleistungen. (T1)

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