§ 1 Abs 2 VerwGesG
Die "bühnenmäßige" Aufführung eines musikdramatischen Werks erfordert neben der gesanglichen, mimischen und gestischen Gestaltung auch eine szenische Darstellung des Handlungsablaufs, die den Werkinhalt für Auge und Ohr des Zusehers erkennbar vermittelt (mit Hinweisen auf österreichische und deutsche Literatur).