vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ64 (RZ 2006, 70)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 70 Heft 3 v. 1.3.2006

§ 1311 ABGB

§ 1320 ABGB

Wenn eine ortspolizeiliche Verfügung besteht, dass Hunde an der Leine zu führen sind, der Hund jedoch losgelassen wird und einen Radfahrer zum Sturz bringt, ist durch das Zuwiderhandeln der zufällige Schaden herbeigeführt und der Halter dafür haftbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!