§ 1158 Abs 2 ABGB
§ 2a GleichbehandlungsG
Die Auflösung des Probedienstverhältnisses wegen Schwangerschaft verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Sie ist nicht nach § 2a Abs 1 GlBG (diskriminierende Nichtbegründung) sondern in Analogie zu den dort genannten Begriffen "Kündigung" und "Entlassung" nach § 2a Abs 8 GlBG (diskriminierende Beendigung) zu beurteilen.