§ 58 Abs 1 Z 1 AußStrG 2005
§ 66 Abs 1 AußStrG 2005
In § 66 AußStrG 2005 sind die Revisionsrekursgründe nunmehr taxativ aufgezählt. Unter § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG wurden nicht alle bisher als Nichtigkeit geltend zu machenden Verfahrensfehler als Revisionsrekursgründe beibehalten. Der Anfechtungsgrund der Verletzung des rechtlichen Ge-