vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ346 (RZ 2006, 253)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 253 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 94 ÄrzteG 1998

Das Schlichtungsverfahren ist nur für Streitigkeiten unter Kammerangehörigen vorgeschrieben. Eine solche liegt nicht vor, wenn eine Ärztekammer selbst als Klägerin gegenüber einem Kammerangehörigen auftritt (hier: Klage gegen einen Arzt nach § 1 UWG wegen Verstoßes gegen § 43 Abs 6 ÄrzteG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!