§ 43 Abs 6 ÄrzteG 1998
Unter dem Begriff "Krankenabteilung" ist die bettenführende Organisationseinheit "Abteilung" einer Krankenanstalt zu verstehen, die sanitätsbehördlich bewilligt und in der Anstaltsordnung angeführt ist.
E 23.5.2006, 4 Ob 54/06d (RS0120826)