§ 54 Abs 1 ASGG
Die Klagelegitimation des Betriebsausschusses ist auch dann gegeben, wenn nicht je drei Arbeiter und Angestellte, sondern insgesamt nur mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.
E 4.5.2006, 9 ObA 60/05x (RS065422)
§ 54 Abs 1 ASGG
Die Klagelegitimation des Betriebsausschusses ist auch dann gegeben, wenn nicht je drei Arbeiter und Angestellte, sondern insgesamt nur mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.
E 4.5.2006, 9 ObA 60/05x (RS065422)