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Entscheidungen in Übersicht EÜ295 (RZ 2006, 231)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 231 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 34 Abs 1 MSchG

Der Begriff "Bösgläubigkeit" deutet zwar auf das Erfordernis subjektiver Vorwerfbarkeit; diese kann aber bei der Verletzung von Loyalitätspflichten zumindest bis zum Beweis (zur Bescheinigung) des Gegenteils unterstellt werden. § 34 MSchG ist somit nicht auf den absichtlichen Behinderungswettbewerb ieS beschränkt, sondern erfasst auch die Anmeldung unter Verletzung von Loyalitätspflichten.

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