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Entscheidungen in Übersicht EÜ297 (RZ 2006, 231)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 231 Heft 10 v. 1.10.2006

Art 1 Abs 2 GMV

Die Wirkungen der Gemeinschaftsmarke erstrecken sich auf das gesamte Gemeinschaftsgebiet.

Die Durchsetzung der Gemeinschaftsmarke als Verbietungsrecht ist gemeinschaftsweit möglich, wobei es grundsätzlich dem Schutzrechtsinhaber überlassen bleibt, welche Verletzungshandlungen mit welcher territorialen Wirkung er verfolgen will.

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