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Am "Schauplatz" Pflegeheim oder von der Freiheit, zu stürzen bzw eine Behandlung abzulehnen

WissenschaftPeter Barth*)*)Dr. Peter Barth, Richter im Bundesministerium für JustizRZ 2006, 214 Heft 10 v. 1.10.2006

Wo endet die Autonomie eines alten und kranken Menschen? Wo gibt es in der Praxis der Pflege Fremdbestimmung und wie lässt sie sich rechtfertigen? Der folgende Beitrag will an Hand zweier Beispiele einen Einblick in die im HeimAufG und SWRÄG 2006 enthaltenen Lösungsansätze geben.1)1)Dieser Vortrag wurde bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission, "Selbstbestimmung und Abhängigkeit, Rechtsschutz in "besonderen Rechtsverhältnissen"" vom 25. - 27. Mai 2006 in Weißenbach am Attersee, gehalten und wird in Band 28 der Schriftenreihe der Österreichischen Juristen-kommission, "Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat" veröffentlicht.

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