§ 241e Abs 1 StGB
§ 241e Abs 3 StGB
Die gesetzlichen Tatbestände nach § 241e Abs 1 erster Fall StGB und nach Abs 3 leg cit stehen zueinander im Verhältnis der Exklusivität. Denn auf Grund der in beiden Tatbeständen enthaltenen widerstreitenden Merkmale in Bezug auf die subjektive Tatseite ist begrifflich unmöglich, dass ein Täter in Bezug auf ein entfremdetes unbares Zahlungsmittel zur selben Zeit die in diesen Bestimmungen enthaltenen unter-