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Zivilsachen §§ 18, 156 KO; § 128 HGB (RZ 2005/19)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. DR. Kurt HofmannRZ 2005/19RZ 2005, 179 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§§ 18, 156 KO

§ 128 HGB:

Werden nach Annahme eines 20%igen Zwangsausgleiches gemäß § 157 KO die Konkurse über das Vermögen der Gesellschaft und des Gesellschafters aufgehoben, so kommt dem Gesellschafter dann nicht die Regelung der §§ 57, 164 Abs 2 KO, § 128 HGB zugute, wenn beide aus einem Leasingvertrag solidarisch haften. Die Zahlung der Quote durch die Gesellschaft führt zu keiner Minderung der Restschuld des Gesellschafters.

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