vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ70 (RZ 2005, 175)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 175 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

§ 41 Abs 2 StPO

§ 41 Abs 3 StPO

Die Bestellung des Amtsverteidigers wird jedoch erst mit Zustellung des Bescheides der Rechtsanwaltskammer über die Verteidigerbestellung an diesen wirksam. Bis dahin ist der Beschuldigte/Angeklagte unvertreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!