§ 758 ABGB
§ 830 ABGB
Das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis erfließende Recht der erblasserischen Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiterzubenutzen, kann nach den Umständen des zu beurteilenden Falles das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis der Unzeit verwirklichen.