vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ25 (RZ 2005, 68)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 68 Heft 3 v. 1.3.2005

§ 84 Abs 1 StGB

§ 201 Abs 2 erster Fall StGB

Qualifizierende Tatfolgen im Sinn des § 201 Abs 2 erster Fall StGB (nF) können auch im psychischen Bereich liegen, sofern die daraus resultierenden körperlichen oder seelischen Funktionsstörungen den Gesamtzustand des Tatopfers in einem (zumindest) dem § 84 Abs 1 StGB entsprechenden Ausmaß beeinträchtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!