Das Datum 1.1.2008 könnte heute noch den Titel eines Science-Fiction-Films zieren, etwa über die erste Landung eines Menschen auf dem Mars. Die scheinbar unendlich langen 34 Monate, die bis zu diesem Tag vor uns liegen, reichen jedoch nur knapp aus, um den neuen, zumindest im Vorverfahren reformierten Strafprozess vorzubereiten. Schon ein flüchtiger Blick in das Strafprozessreformgesetz zeigt, dass das komplexe Zusammenwirken von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nach diesem Tag vollkommen neuen Regeln unterliegen wird. Jahrzehntelang eingespielte Abläufe sind zu überdenken und neu zu gestalten. Arbeitsbehelfe, wie StPO-, Int- und sonstige Formblätter müssen, nicht nur wegen der antiquierten Erstellung als Drucksachen, sondern wegen ihres überholten Inhalts, als Altpapier entsorgt werden. Ein effizienterer und an die neue Gesetzeslage angepasster Einsatz der EDV, der über die nach wie vor verbesserungswürdige Verfahrensautomation Justiz und teils schwer handhabbare Verständigungen hinausgeht, ist zu erarbeiten.