1. Einführung
In den letzten Jahren lässt sich auch in Österreich eine deutliche Zunahme von Großverfahren1) beobachten2). Dies steht in Einklang mit einer auch in anderen Ländern zu beobachtenden Entwicklung. Es ist kein Zufall, dass die Problematik der Großverfahren zuerst im Bereich des Strafverfahrens thematisiert wurde3). Während dort als Kriterien die hohe Qualität der Tatausführung, der zumeist überregionale Tatzusammenhang und die Verwandtschaft mit den zur Bestimmung der organisierten Kriminalität angelegten Kriterien betont wurden4), wirft im zivilprozessualen Bereich vor allem die hohe Zahl von Anspruchsberechtigten5) Probleme auf. Als mögliche Anwendungsfälle wurden in der Literatur schon frühzeitig Bauverfahren oder riesige Schadensereignisse hervorgehoben6). Durch die Katastrophe von Kaprun gewannen diese Überlegungen traurige Realität. Hinzukommen in neuerer Zeit auch Schadenersatzprozesse geschädigter Anleger. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung bildet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem WEB-Skandal durch über 3.000 Kläger vor dem LG Salzburg7).