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Entscheidungen in Übersicht EÜ106 (RZ 2005, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2005, 228 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 7 KO

Art 15 EuInsVO

Die Unterbrechung eines in Österreich geführten Zivilprozesses gemäß § 7 KO tritt auch dann ein, wenn hinsichtlich des Vermögens einer Verfahrenspartei in Deutschland - noch vor Insolvenzeröffnung - Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs 2 Nr 2 1. Fall dInsO dahin angeordnet werden, dass dem Schuldner unter gleichzeitiger Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines bzw zumindest den Verfahrensgegenstand betreffendes Verfügungsverbot auferlegt wird.

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