Art 2, 5 AEB 1986:
Nach den AEB 1986 wird Versicherungsschutz auch gegen Diebstahl durch "Einsteigen" (Überwindung erschwerender Hindernisse, ungewöhnliche Art der Fortbewegung) gewährt (hier: Überwindung einer Mauer oder eines mit Stacheldraht gesicherten Berghanges, um auf das Grundstück zu gelangen).