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Zivilsachen Art 2, 5 AEB 1986 (RZ 2004/15)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2004/15RZ 2004, 142 Heft 6 v. 1.6.2004

Art 2, 5 AEB 1986:

Nach den AEB 1986 wird Versicherungsschutz auch gegen Diebstahl durch "Einsteigen" (Überwindung erschwerender Hindernisse, ungewöhnliche Art der Fortbewegung) gewährt (hier: Überwindung einer Mauer oder eines mit Stacheldraht gesicherten Berghanges, um auf das Grundstück zu gelangen).

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