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Entscheidungen in Übersicht EÜ3 (RZ 2004, 66)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2004, 66 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 1009 ABGB

Die Zahlstellenbank muss als Beauftragte der Akkreditivbank deren Weisungen an sie selbst dann befolgen, wenn sie im Verhältnis zum Akkreditivbegünstigten rechtswidrig wären.

E 2.9.2003, 1 Ob 38/03z (RS 117985)

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