§§ 1 Z 16, 7 Abs 2, 54 Abs 2 EO
§ 594 Abs 2 ZPO:
Die Bestätigung der Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruches ersetzt nicht den Nachweis des Eintrittes der für die Vollstreckbarkeit maßgebenden Tatsachen.
§§ 1 Z 16, 7 Abs 2, 54 Abs 2 EO
§ 594 Abs 2 ZPO:
Die Bestätigung der Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruches ersetzt nicht den Nachweis des Eintrittes der für die Vollstreckbarkeit maßgebenden Tatsachen.