§§ 81 ff EheG
§ 184 ASVG:
Wurde einem Ehegatten eine Pensionsabfindung nicht längere Zeit vor der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft zuerkannt, fällt sie nicht in die Aufteilungsmasse.
§§ 81 ff EheG
§ 184 ASVG:
Wurde einem Ehegatten eine Pensionsabfindung nicht längere Zeit vor der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft zuerkannt, fällt sie nicht in die Aufteilungsmasse.