Seit Monaten füllt die Diskussion über die Harmonisierung der Pensionssysteme die innenpolitischen Seiten der Medien. Selbsternannte "Pensionsexperten" mit hochdotierten Beraterverträgen, parteipolitische Kleingeldschläger, oft einseitigtendenziös kommentierende Journalisten - jeder glaubt zu wissen, welche Maßnahmen unverzichtbar sind. Beliebtes Angriffsziel sind die öffentlich Bediensteten, die als hemmungslose Privilegienritter verunglimpft werden. Übersehen wird dabei nur allzu gerne, dass mit den Pensionsreformen 1997 und 2003 bereits viele Harmonisierungsschritte erfolgten. Die laufenden Sozialpartnergespräche beschäftigen sich derzeit mit den Eckpunkten des Pensionskontomodells. Erst wenn diese Eckpunkte feststehen, können Verhandlungen über die Umsetzung auf die verschiedenen Systeme beginnen. Ziel für alle Berufsgruppen muss es sein, dass sowohl die Aktivlebensverdienstsumme als auch der Ruhebezug als Teile der Lebensverdienstsumme in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, wobei die soziale Gerechtigkeit in einer Beibehaltung der Gesamtlebensverdienstsumme ihren Ausdruck findet. Für den öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass eine Harmonisierung nur bei gleichzeitiger Veränderung der Aktivlebensverdienstsumme erfolgen kann. Neben diesem grundsätzlichen Zugang zu einer Harmonisierung ergeben sich im Speziellen folgende Problemstellungen: