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Gerichtsorganisation Neu?

EditorialBarbara HeligeRZ 2004, 1 Heft 1 v. 1.1.2004

Jetzt liegen sie auf dem Tisch, die Pläne des Herrn Bundesminister für Justiz für eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit. Als Ort der Präsentation wurde der Verfassungskonvent gewählt, der allerdings mit der Gerichtsorganisation nur ganz am Rande befasst ist. In der Justizpolitik aber birgt der Vorschlag, eine durchgehend dreistufige Gerichtsorganisation mit 62 Eingangsgerichten, vier Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof einzurichten, ausreichend Sprengstoff. Es würde sich dabei um eine Änderung handeln, die sehr sehr viele Richterinnen und Richter betrifft. Auch wenn die Standesvertretung sich schon längere Zeit auch in Arbeitskreisen mit der Gerichtsorganisation befasst, ist eine abschließende Willensbildung noch nicht erfolgt. Das liegt wohl an der Komplexität der Materie und an den vielen Vor- und Nachteilen, die gegeneinander abgewogen sein wollen.

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