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20 Jahre Sachwalterrecht - Sinn, Zweck und Alternativen**)**)Der folgende Text beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser anlässlich der Festveranstaltung "20 Jahre Sachwalterrecht" am 30.6.2004 im Bundesministerium für Justiz gehalten hat. Die Vortragsform wurde beibehalten; der Anmerkungsapparat wurde auf das Minimum beschränkt.

WissenschaftMartin Schauer*)*)Dr. Martin Schauer, Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, Mitglied im Beirat des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft.RZ 2004, 206 Heft 10 v. 1.10.2004

I. Einleitung

Gesetze haben ebenso wie der Mensch ihre Geburtstage und Jubiläen. Runde Geburtstage sind für den Menschen häufig Gelegenheit und Anlass für eine Rückschau und für Zukunftspläne. Beim Gesetz verhält es sich ähnlich: Das Jubiläum bietet Gelegenheit für das, was man modern "Standortbestimmung" nennt, gibt zugleich aber Anlass zu Reflexionen, ob und in welchem Umfang das Normenwerk noch in der Lage ist, seinen Aufgaben nachzukommen. Dementsprechend soll in den folgenden Zeilen eine auf das Sachwalterrecht bezogene "Standortbestimmung" unternommen werden, in der die Frage nach Sinn und Zweck der Sachwalterschaft und den daraus herzuleitenden Handlungspflichten des Sachwalters erörtert werden (II.); hieran schließen sich einige Überlegungen über die Zukunftsperspektiven, in denen es - im Einklang mit aktuellen rechtspolitischen Bestrebungen - um Alternativen zur Sachwalterschaft gehen wird (III.).

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