vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kriminalpolitik - ein Unterkapitel der Budgetpolitik?

EditorialWolfgang AistleitnerRZ 2004, 205 Heft 10 v. 1.10.2004

Zu ahnen war's ja schon seit längerem, aber spätestens seit den Ministerialentwürfen zu einer Strafprozessnovelle 2005 und zum strafrechtlichen Budgetbegleitgesetz 2004 - beide Entwürfe haben große Chancen, im Wesentlichen unverändert Gesetz zu werden - liegt es auf dem Tisch: Nicht mehr ureigene kriminalpolitische Zielsetzungen, sondern budgetäre - wirkliche oder vermeintliche - Notwendigkeiten übernehmen die Themenführerschaft über strafrechtliche Gesetzesvorhaben. Früher - ja da war zunächst eine hausgemachte kriminalpolitische Idee, die mitunter durch budgetäre Überlegungen höchstens graduell, aber nicht essentiell korrigiert umgesetzt wurde. Jetzt sind die Akzente dramatisch anders gesetzt. Gefragt wird: Was wird die Novelle für das Budget (ein)bringen? Von der Budgetschonung zur Budgetförderung, vom Strafrecht, dem das Budget dient, zum Strafrecht, das dem Budget dient. Eine minimale Umstellung der Artikel, aber eine unabschätzbare Verschiebung der Schwerpunkte im Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Bislang konnten wir das Strafrecht doch als Teil jenes staatlichen Regelwerks verstehen, das auf der nonprofit Seite lag. Wie auch anders: Die staatlich dekretierten 10-Gebote, die rechtsstaatlich strukturierte Wahrheitssuche, die Restitution und die Resozialisierung sind - einzeln wie auch insgesamt - immaterielle Ziele der Sonderklasse, unschätzbar und unverzichtbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!