§ 2 UmwG
Die Eintragung der grenzüberschreitenden Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens einer inländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf ihren deutschen Alleingesellschafter (GmbH) im inländischen Firmenbuch setzt keine vorangehende Eintragung dieser Umwandlung im deutschen Handelsregister voraus.