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Entscheidungen in Übersicht EÜ202 (RZ 2003, 213)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 213 Heft 9 v. 1.9.2003

§ 1 Abs 1 BBetrG

§ 1 Abs 3 BBetrG

Für die Verneinung der Leistungspflicht eines staatlichen Rechtsträgers genügt der Hinweis auf die Regelung über den Mangel eines Rechtsanspruchs auf Leistung in einem Selbstbindungsgesetz nicht. Es besteht vielmehr ein klagbarer Anspruch gegen die auf Grundlage eines Selbstbindungsgesetzes leistungspflichtige Gebietskörperschaft, soweit ein solcher Anspruch nicht mangels Erfüllung der im Selbstbindungsgesetz normierten Leistungsvoraussetzungen oder in Ermangelung solcher Vorschriften deshalb ausscheidet, weil die Leistungsverweigerung in einem bestimmten Einzelfall dem Gleichbehandlungsgebot bzw dem Diskriminierungsgebot aus besonderen Gründen nicht widerspricht. Hat sich daher eine Gebietskörperschaft in einem Selbstbindungsgesetz zur Leistung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, so ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet, diese Leistung jedermann, der diese Voraussetzungen erfüllt, zu erbringen, wenn sie eine solche Leistung in anderen Einzelfällen bereits erbrachte. Auf eine solche Leistung besteht daher insoweit ein klagbarer Anspruch.*)*)Veröffentlicht vom Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes
Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, Stand: 30.6.2003

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Präs d OGH und des Leiter des Evidenzbüros.

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