§ 565 ABGB
Der Testierwille im Sinne eines Willens eine letztwillige Anordnung zu treffen, muss nicht in der Erklärung selbst angedeutet werden.
E 13.2.2003, 2 Ob 308/01k (RS 117305)
§ 565 ABGB
Der Testierwille im Sinne eines Willens eine letztwillige Anordnung zu treffen, muss nicht in der Erklärung selbst angedeutet werden.
E 13.2.2003, 2 Ob 308/01k (RS 117305)