§ 6 Abs 2 KO
Im Fall einer gegen den Sachschuldner, der zugleich Personalschuldner ist, gerichteten Darlehensklage kann das durch Konkurseröffnung unterbrochene Verfahren bei Einschränkung auf das betreffende Exekutionsobjekt (Absonderungsrecht) gegen den Masseverwalter fortgesetzt werden.