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Strafsachen § 90h Abs 5 dritter Satz StPO (RZ 2003/17)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2003/17RZ 2003, 159 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 90h Abs 5 dritter Satz StPO:

Im Rahmen einer diversionellen Erledigung vom Verdächtigen erbrachte Leistungen sind (nach Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens) bei einer allfälligen Strafbemessung gleich einem Milderungsgrund zu berücksichtigen.

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