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Entscheidungen in Übersicht EÜ137 (RZ 2003, 156)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 156 Heft 6 v. 1.6.2003

Art 24 StV 1955

Österreicher können sich als Opfer völker-rechtswidriger Repressionsakte der Besatzungsmächte, die den willkürlichen Entzug ihrer persönlichen Freiheit zur Folge hatten, unmittelbar auf Art 24 Z 2 StV 1955 als Grundlage für Entschädigungsansprüche gegen den Bund, die sie ohne den in Art 24 StV 1955 vereinbarten Verzicht gegen eine Besatzungsmacht gehabt hätten, stützen.

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