vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen § 91 WTBG; §§ 879 Abs, 1010, 1393 ABGB (RZ 2003/11)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2003/11RZ 2003, 115 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 91 WTBG

§§ 879 Abs 1010, 1393 ABGB:

Unterliegen Angehörige freier Berufe berufsbedingter Verschwiegenheitspflicht, ist die Abtretung ihnen zustehender Honorarforderungen grundsätzlich nichtig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Leistung eines Wirtschaftstreuhänders von einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Gehilfen oder Substituten erbracht wurde und die Honorarforderung an diesen zediert wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!