vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen § 6 VersVG; Art 5.3.1. AFIB 1993 (RZ 2003/10)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2003/10RZ 2003, 113 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 6 VersVG

Art 5.3.1. AFIB 1993:

Bei der Obliegenheit, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen, handelt es sich um einen tragenden Grundsatz des Vertragsversicherungsrechts. Wesentliche Teile der Schadensanzeige sind etwa der Ort des Diebstahls des PKW und die Namhaftmachung von Personen, die die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers bestätigen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!