"… gilt die Meinungsäußerung nicht nur für … Ideen, die positiv aufgenommen oder als harmlos oder gleichgültig betrachtet werden, sondern auch für solche, die als verletzend, schockierend oder irritierend empfunden werden; dies verlangen der Pluralismus, die Toleranz und die Großzügigkeit, ohne die keine demokratische Gesellschaft existieren kann …"
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 23.5.1991