An alle Mitglieder
Die Hauptversammlung der Vereinigung der österreichischen Richter hat am 21. November 2002 beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2003 wie folgt festzusetzen:
1.) Für Mitglieder der Vereinigung der österreichischen Richter, die nicht Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sind: