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Zivilsachen §§ 16, 21, 43, 44 VersVG (RZ 2003/31)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2003/31RZ 2003, 263 Heft 11 v. 1.11.2003

§§ 16, 21, 43, 44 VersVG:

Leichte Fahrlässigkeit ist für eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (§ 16 Abs 1 VersVG; hier: Gesundheitsfragebogen) ausreichend. Mangelndes Verschulden ist vom Versicherungsnehmer zu beweisen. Dieser handelt schon dann fahrlässig, wenn er sich nicht überzeugte, ob der Agent den Antrag (hier: Gesundheitsfragebogen) richtig ausgefüllt hat.

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