§ 406 ZPO
Tritt vor Schaffung eines Exekutionstitels eine Rechtsänderung ein, deretwegen der Titel unberechtigt ist, ist die Beschwer des Beklagten zu bejahen.
E 19.8.2003, 4 Ob 123/03x (RS 117921)
§ 406 ZPO
Tritt vor Schaffung eines Exekutionstitels eine Rechtsänderung ein, deretwegen der Titel unberechtigt ist, ist die Beschwer des Beklagten zu bejahen.
E 19.8.2003, 4 Ob 123/03x (RS 117921)