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Entscheidungen in Übersicht EÜ227 (RZ 2003, 234)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 234 Heft 10 v. 1.10.2003

§ 142 StGB

§ 201 StGB

Nicht jede gefährliche Drohung begründet auch eine solche mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dafür ist vielmehr neben der Ausrichtung gegen die körperliche Unversehrtheit die Möglichkeit zum sofortigen Vollzug erforderlich.

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