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Entscheidungen in Übersicht EÜ225 (RZ 2003, 234)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 234 Heft 10 v. 1.10.2003

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

§ 281 Abs 1 Z 5a StPO

Tatsachenfeststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge und Tatsachenrüge anfechtbar, als sie die Frage nach der rechtlichen Kategorie einer oder mehrerer strafbarer Handlungen beantworten und solcherart im Sinn der Z 5 entscheidend sind.

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