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Entscheidungen in Übersicht EÜ224 (RZ 2003, 233)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 233 Heft 10 v. 1.10.2003

§ 439 Abs 1 StPO

§ 281 Abs 1 Z 3 StPO

Im Fall der Anfechtung der Ermessensentscheidung der in § 439 Abs 1 StPO genannten vorbeugenden Maßnahmen bei Beurteilung der Einweisung durch das Berufungsgericht nach dessen eigenem Ermessen (anders als im Fall der Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde) hat während der ganzen darüber durchgeführten Verhandlung der Verteidiger des Betroffenen anwesend zu sein.

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